Möbelfachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Modul Elektro
Warum ist dieser Kurs notwendig?
Der Ausbildung zur Möbelfachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifiziert Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Montagetätigkeiten im Möbelbau auch Herde und Kochfelder einzubauen und anzuschließen – ohne die Hinzuziehung einer Elektrofachkraft. Nach der Abschlussprüfung ist Ihr Team auf dem neusten Stand der Technik und kann Anschlüsse an das Elektroversorgungsnetz (Herdanschluss/Demontage) vornehmen.
TERMINE: 24.06.2024 – 26.06.2024
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen in:
- Möbelhäusern und Küchenstudios,
- Möbel- und Küchenmontageunternehmen
- Umzugsunternehmen und Speditionen
- Tischlereien
Dieser Kurs ist auch als Inhouse-Variante in Ihrem Unternehmen durchführbar – sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.
Inhalte
- 3 Tage | 24 Unterrichtseinheiten,
- Rechtliche Grundlagen und Haftung,
- Brandgefahr ausschließen durch Fehlervermeidung,
- VDE-Vorschriften,
- Auswahl von Leitungen und Schutzorganen u. Dimensionierung,
- Anschlussbestimmungen für Herde und Betriebsmittel an Alt und Neuanlagen / Aufteilung der Stromkreise in Altanlagen,
- Praktische und messtechnische Übungen:
- Anschluss von Elektroherden,
- Beispiele für fehlerhafte Anschlüsse,
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Elektroherden nach DIN VDE 0701, 070 und DGUV Vorschrift 3,
- Abschlussprüfung.
Nutzen für Sie:
- Sie erlernen die Grundlagen der Elektrotechnik und des elektrischen Stroms.
- Sie verinnerlichen Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung
- Sie dürfen und Anleitung einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektronischen Anlagen und Geräten durchführen. Dies erlaubt Ihnen ein zusätzliches Tätigkeitsfeld, welches sonst nur Elektrofachkräften vorbehalten ist.
Hinweise:
- Der Kurs dauert 2,5 Tage und schließt nach bestandener Abschlussprüfung mit einem Zertifikat ab.
- Für die Prüfung sind ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache notwendig
- Der DGUV Grundsatz 303-001 für EffT Grundsatz besagt: „Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können.“ Der Unternehmer hat die Fach- und Führungsverantwortung. Kann er diese nicht wahrnehmen bzw. auf Grund fehlender Kenntnisse nicht übernehmen, so ist diese einer verantwortlichen Elektrofachkraft zu übertragen.
- Altgeräte müssen zuvor ordnungsgemäß durch eine Elektrofachkraft nach DGUV-Vorschrift 3 überprüft werden.
Voraussetzungen:
Sie sind mind. 18 Jahre und besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Erfahrungen in einer gleichwertigen beruflichen Tätigkeit von mindestens vier Jahren.
Sie haben spezielle Bedürfnisse und brauchen ein individuelles Angebot? Rufen Sie uns doch gerne an.
*Preis pro Person
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AGBs und Unterlagen
Hier finden Sie wichtige Unterlagen