Brandschutzhelfer/in nach DGUV 205-023 und ASR A 2.2
Für wen ist die Schulung zum Brandschutzhelfer gedacht?
Brände sind für Unternehmen und Arbeitgeber eine ernstzunehmende Gefahr. Die Sicherheit aller Beschäftigten und der Fortbestand des Unternehmens unterliegen dementsprechend der Verantwortung der Geschäftsführung. Aus diesem Grund sehen die Berufsgenossenschaften eine verpflichtende regelmäßige Unterweisung Ihrer Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Brandschutzhelferinnen vor (ASR A2.2). Die Berufsgenossenschaften verlangen eine Schulung von mindestens 5% Ihrer Mitarbeiter. Dabei zu berücksichtigen sind allerdings Vertretungsverhältnisse, Fluktuation innerhalb des Kollegiums und organisatorische Veränderung Ihrer Unternehmensstruktur.
Nutzen Sie eine Inhouse-Schulung und bilden Sie Ihre Mitarbeiter zum/zur Brandschutzhelfer/in in Ihren Räumlichkeiten aus. Sie können bis Kursbeginn Wechsel im Teilnehmerfeld vornehmen und auf spontane Ausfälle und akute Bedürfnisse Ihres Tagesgeschäftes reagieren. Diese Weiterbildung kann deutschlandweit durchgeführt werden.
Rufnummer
0355 735555
Die Seminaris bietet Ihnen, als Partner für Weiterbildungen, die Lösung zur Erfüllung der Vorgaben durch die Berufsgenossenschaft in Ihrem Unternehmen an. Hierbei berücksichtigen wir Ihre Terminbedingungen.
Ein Höchstmaß an Flexibilität und Individualität – Wir kommen zu Ihnen
Durch eine Schulung Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Haus können Sie zu einem von Ihnen gewählten Termin die Vorgabe der Berufsgenossenschaft ressourcensparend erfüllen.
Inhalte
- 3 Stunden | Inhouse-Schulung
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktionsweise und Wirkung von Feuerlöscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Realitätsnahe Löschübungen
- Betriebliche Besonderheiten
Ihr Nutzen
- Sie erfüllen die Vorgaben der Berufsgenossenschaften nach DGUV 205-023
- Durchführung in Ihrem Haus – Sie sparen die Entsendung Ihres Teams
- personifizierte Zertifikate für alle Teilnehmenden im Nachgang – so können Sie bis zum Beginn flexibel den Einsatz Ihres Teams planen
Hinweis
Wichtig: Nach §10 ArbSchG sieht der Gesetzgeber neben den Maßnahmen der Brandbekämpfung auch unterwiesene Personen zur Evakuierung – in etwa im Verhältnis zu geschulten Brandschutzhelfer – vor. Hierfür haben Kombinationslehrgänge entwickelt, um dieser Vorgabe in einem Seminar zu entsprechen. Brandschutzhelfer/in und Evakuierungsbeauftragte/r in einem, die perfekte Lösung.
*Preis pro Person, kann bei Inhouse-Schulung günstiger werden.
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AGBs und Unterlagen
Hier finden Sie wichtige Unterlagen